Aktuelles Waffengesetz 2025
Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt in § 36 die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.
Sicherheitsanforderungen
- Bis 10 Langwaffen: Mindestens Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992
- Kurzwaffen: Mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1
- Munition: Getrennte Aufbewahrung oder separates Innenfach
Bei Neuanschaffung empfehlen wir Waffenschränke mit Widerstandsgrad 0 oder 1 nach EN 1143-1.
Beratung: 0561 - 5986 1870